Blockbau:: Brandschutz
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Brandschutz im Blockhaus

Vorwort

aus dem Buch Holzhausbau von Wachsmann (1930!):

"Holz als Baustoff war seit Alters für das Baugewerbe von ausschlaggebender Bedeutung. Heute ist es fast in Verruf geraten. Die Gründe hierfür sind schwer zu finden. Vielleicht liegt es daran,

"Es ist längst bewiesen,

Die Feuergefährlichkeit ist keineswegs größer als bei einem ganz anderen Haus, denn der ganze Innenausbau, Decken und Fußböden, Türen und Fenster, usw. ist hier wie dort gleich. Fast alle Versicherungsgesellschaften des In- und Auslandes haben sich diese Erkenntnis zu eigen gemacht. Man kann heute Holzhäuser zu den selben Sätzen versichern wie andere Bauten."

Das war 1930, erkennen Sie einen Unterschied zu 1998? Wohl kaum. Die Feuergefährlichkeit ist damals wie heute immer noch ein Thema.

 Was ist Brandschutz:

Die Behörden und Feuerwehren verstehen unter Brandschutz in erster Linie den Schutz von Personen. Das bedeutet das die einschlägigen Vorschriften geschaffen wurden, um sicherzustellen das im Brandfall durch die Bauweise des Blockhauses sichergestellt wird das alle darin lebenden Personen flüchten können. An zweiter Stelle steht der Sachschutz, d.h. der Schutz der im Gebäude gelagerten Sachen. Zu allerletzt steht der Schutz des Gebäudes selbst.

Man unterscheidet:

bulletInneren Brandschutz (Konstruktion von Wänden, Decken und Böden, Fluchtwege)
bulletÄußeren Brandschutz (Abstand der Gebäude voneinander, Dacheindeckung, Außenwand)

Für die typischen Einfamilienhäuser, gelten hinsichtlich der Wände, Decken ... keine Vorschriften die den Holzhausbau erschweren, da eine normale Holzständerwand mit beidseitiger Holzpaneele als feuerhemmend Klasse F30B eingestuft wird. (F30B bedeutet Wand, 30min Feuerwiderstandsdauer, Oberfläche brennbar).

Nach der LBOAVO 1996 Baden-Württemberg gibt es eine große Anzahl von Gebäuden die ohne jede Anforderung an die Feuerwiderstandsdauer gebaut werden dürfen:

bulleteingeschossige
bulletWohngebäude mit nur einer Wohnung in zwei Geschossen
bulletLagerräume
bulletu.v.m.

Die LBOAVO ermöglicht weiterhin das alle als Gebäude geringer Höhe einzustufende Gebäudearten in reiner Holzbauweise ausführbar sind. Nach LBO sind Gebäude geringer Höhe Gebäude, bei denen in jeder Nutzungseinheit in jedem

Das bedeutet im wesentlichen nichts anderes als das Sie typische Einfamilienhäuser komplett aus Holz herstellen können und dabei keine besonderen Forderungen zu berücksichtigen sind.

Aber was nützt Ihnen das alles? Wenig, denn die Brandschutzverordnung schützt halt nur Ihr Leben und nicht das Blockhaus. Das Haus wir nach einem Feuer immer noch stehen, tragende Balken werden zu mehr als 80% erhalten geblieben sein. Die Statik ist also nicht gefährdet, aber bewohnbar wird das Haus sicher nicht so schnell wieder sein.

Brandschutz praktisch

In der Praxis gehen wir davon aus das nicht das gesamte Blockhaus niederbrennt. Wesentlich größer ist die Gefahr das lokale kleine Brände sich unkontrolliert ausbreiten. Von praktischer Bedeutung ist daher die Frage wie leicht sich Wände oder Böden entzünden lassen.

Dazu empfehle ich Ihnen mal mit einer Kerze oder einem Feuerzeug zu versuchen ein Brett auf der flachen Seite zu entzünden. Es geht ewig bis das Holz lokal schmort. Offene Flammen werden Sie auf diesem Weg wahrscheinlich nicht erzeugen können. Daraus ergibt sich klar das ein umgestürzter Weihnachtsbaum oder ein aus dem Kamin gefallener Holzscheit Ihr Blockhaus nur sehr schwer entzünden können.

Blitzschlag, Gasexplosion oder elektrischer Schwelbrand sind natürlich genau so unangenehm wie in einem Massivhaus.

Da die Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sind empfehlen sollte vor Planungsbeginn unbedingt mit uns Rücksprache gehalten werden. So gibt es z.B. in Hessen strenge Vorschriften insbesondere für den Grenzabstand die in der Praxis aber umgangen werden können.

Informationsmaterial:

Wienhold Holzhaus, das ökologische, individuelle, finnische Blockhaus bietet Ihnen hier den

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Dipl Ing (FH) Bernhard Wienhold
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