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| Inneren Brandschutz (Konstruktion von Wänden, Decken und Böden, Fluchtwege) |
| Äußeren Brandschutz (Abstand der Gebäude voneinander, Dacheindeckung, Außenwand) |
Für die typischen Einfamilienhäuser, gelten hinsichtlich der Wände, Decken ... keine Vorschriften die den Holzhausbau erschweren, da eine normale Holzständerwand mit beidseitiger Holzpaneele als feuerhemmend Klasse F30B eingestuft wird. (F30B bedeutet Wand, 30min Feuerwiderstandsdauer, Oberfläche brennbar).
Nach der LBOAVO 1996 Baden-Württemberg gibt es eine große Anzahl von Gebäuden die ohne jede Anforderung an die Feuerwiderstandsdauer gebaut werden dürfen:
| eingeschossige | |
| Wohngebäude mit nur einer Wohnung in zwei Geschossen | |
| Lagerräume | |
| u.v.m. |
Die LBOAVO ermöglicht weiterhin das alle als Gebäude geringer Höhe einzustufende Gebäudearten in reiner Holzbauweise ausführbar sind. Nach LBO sind Gebäude geringer Höhe Gebäude, bei denen in jeder Nutzungseinheit in jedem
Das bedeutet im wesentlichen nichts anderes als das Sie typische Einfamilienhäuser komplett aus Holz herstellen können und dabei keine besonderen Forderungen zu berücksichtigen sind.
Aber was nützt Ihnen das alles? Wenig, denn die Brandschutzverordnung schützt halt nur Ihr Leben und nicht das Blockhaus. Das Haus wir nach einem Feuer immer noch stehen, tragende Balken werden zu mehr als 80% erhalten geblieben sein. Die Statik ist also nicht gefährdet, aber bewohnbar wird das Haus sicher nicht so schnell wieder sein.
Brandschutz praktisch
In der Praxis gehen wir davon aus das nicht das gesamte Blockhaus niederbrennt. Wesentlich größer ist die Gefahr das lokale kleine Brände sich unkontrolliert ausbreiten. Von praktischer Bedeutung ist daher die Frage wie leicht sich Wände oder Böden entzünden lassen.
Dazu empfehle ich Ihnen mal mit einer Kerze oder einem Feuerzeug zu versuchen ein Brett auf der flachen Seite zu entzünden. Es geht ewig bis das Holz lokal schmort. Offene Flammen werden Sie auf diesem Weg wahrscheinlich nicht erzeugen können. Daraus ergibt sich klar das ein umgestürzter Weihnachtsbaum oder ein aus dem Kamin gefallener Holzscheit Ihr Blockhaus nur sehr schwer entzünden können.
Blitzschlag, Gasexplosion oder elektrischer Schwelbrand sind natürlich genau so unangenehm wie in einem Massivhaus.
Da die Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sind empfehlen sollte vor Planungsbeginn unbedingt mit uns Rücksprache gehalten werden. So gibt es z.B. in Hessen strenge Vorschriften insbesondere für den Grenzabstand die in der Praxis aber umgangen werden können.
Ein Wienhold Blockhaus: Sie haben etwas Interessantes gefunden? Sie wollen mehr über unsere Blockhäuser wissen? So können Sie uns erreichen:
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