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| Kosten verursacht durch Gemeinde | |
| Kosten die Innerhalb des Grundstücks entstehen |
Dazu zählen die Kosten für:
| Straßen und Wege im Baugebiet | |
| Gas, Wasser, Abwasser und Regenwasseranschluß | |
| Grundstücksaufteilung, Vermessung | |
| Baugebietsplanungskosten |
Zwar können diese Kosten von der Gemeinde nicht willkürlich festgelegt werden trotzdem rät die gesamte einschlägige Literatur dazu diese Kosten ohne Widerspruch zu bezahlen, da zu den Erschließungskosten zwar viele Prozesse geführt werden aber nur in den aller seltensten Fällen der Grundstückseigentümer erfolgreich ist.
Da die öffentlichen Erschließungskosten sehr schnell mehrere 10000 DM überschreiten muß vor dem Kauf eines Grundstücks die Höhe der zu erwartenden Erschließungskosten mit der Gemeinde abgeklärt werden. Auch bei alten Baugebieten oder Kauf eines alten Hauses können noch Erschließungskosten die vom Vorbesitzer nicht bezahlt wurden beim neuen Eigentümer geltend gemacht werden.
| Straßen, Wege und Plätze auf dem Grundstück | |
| Parkplätze und Stellplätze (oft schreibt der Bebauungsplan zusätzliche Stellplätze vor) | |
| Drainageleitungen um das Fundament des Hauses und die Nebengebäude | |
| Regenwasserleitungsnetz und neuerdings immer häufiger eine Regenwasserversickerung | |
| Abwasserleitungsnetz | |
| Kontrollschächte für Schmutz- und Regenwasser | |
| Stromanschluss | |
| Gaszuleitung |
Bei unserem Musterhaus wurden Rohre und Schächten mit dem erschreckend hohen Materialwert von ca. 7000 DM im Grundstück und im Kellerboden verbaut.
Unterschätzen Sie daher diese Kostenart nicht.
Sie wollen mehr wissen? Dann besuchen Sie doch:
| Architektenkosten | Kosten der Garage |
| Erschließungskosten | |
| Baustelleneinrichtung | Finanzierungskosten |
| Kellerkosten | Kosten Innenausbau |
| Holzhaus Zusatzkosten | Kosten Außenanlagen |
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