Wienhold Blockhaus Info: Wärmeschutzverordnung
Ab dem 1.1.1995 ist der Nachweis des Wärmeschutzes nach der neuen
Wärmeschutzverordnung für Neubauten zu erbringen. Dafür wurde vom Gesetzgeber der
Wärmebedarfsausweis geschaffen.
Im Wärmebedarfsausweis wird der Jahresheizwärmebedarf für ein Gebäude
berechnet und mit den zulässigen Werten verglichen.
Für Einfamilienhäuser kann das vereinfachte Nachweisverfahren angewendet
werden. Dabei wird der Jahresheizwärmebedarf nicht ermittelt. Es werden lediglich die
Wärmedurchgangskoeffizienten der einzelnen Bestandteile der Außenhülle mit den
zulässigen Werten für die jeweiligen Bauteile verglichen.
Da beim vereinfachte Verfahren kein Heizwärmebedarf ermittelt wird kann das
Haus auch nicht optimiert werden. Mit Hilfe einer kleinen Exceltabelle lässen sich die
notwendigen Berechnungen sehr leicht durchführen. Sie können dann die Isolierung an
verschieden Bauteilen (Wänden, Böden, Dächern oder Fenstern) variieren und so über den
Jahresheizwärmebedarf direkt die möglichen Einsparungen ermitteln und so eine effektive
Kosten- Nutzenrechnung anstellen.
Nachfolgend eine Tabelle mit den zulässigen Grenzwerten und ein
Musterwärmebedarfsausweis.
Tabelle : Mindestwerte der Wärmedurchlaßwiderstände 1/ ? und Maximalwerte der
Wärmedurchgangskoeffizienten k von Bauteilen (mit Ausnahme leichter Bauteile) nach
DIN 4108
| Bauteile |
Wärmedurchlaßwiderstand |
Wärmedurchgangskoeffizient |
im Mittel |
an der ungünstigsten Stelle |
im Mittel |
an der ungünstigsten Stelle |
M2K/W |
W/(M2. K) |
1. Außenwände 1,2 |
allgemein |
0.55 |
1,39; 1,32 |
für
kleinflächige Einzelbauteile (z. B. Pfeiler), wenn Erdgeschoßfußboden > 500 m über
N N |
0,47 |
1,56; 1,47 |
2. Wohnungstrennwände' und Wände zwischen fremden Arbeitsräumen |
in
nicht zentralbeheizten Gebäuden |
0,25 |
1,96 |
in
zentralbeheizten Gebäuden |
0,07 |
3,03 |
3.
Treppenraumwände 3 |
|
0,25 |
1,96 |
4. Wohnungstrenndecken und Decken zwischen fremden Arbeitsräumen 4,8,9 |
allgemein |
0,35 |
1.64 , 1,45 |
in
zentral beheizten Bürogebäuden |
0,17 |
2,33; 1,96 |
5. Unterer Abschluß nicht unterkellerter Aufenthaltsräumen |
unmittelbar
an das Erdreich grenzend |
0,9 |
0.93 |
über
einen nicht belüfteten Hohlraum an das Erdreich grenzend |
0,81 |
6. Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen 5,8,9 |
0,9 |
0,45 |
0,9 |
1,52 |
7. Kellerdecken 6,8,9 |
0,9 |
0,45 |
0,81 |
1,27 |
8. Decken, die Aufenthaltsräume nach unten gegen die Außenluft abgrenzen
7,8,9 |
1,75 |
1,3 |
0,51;
0,50 |
0,66;
0,65 |
9. Decken, die Aufenthaltsräume nach oben gegen die Außenluft abgrenzen (z.
B. Steil- und Flachdächer, Decken unter Terrassen) 8 |
1,1 |
0,8 |
0,79 |
1,03 |
|
1.
Dazu gehören auch Wände, die Aufenthaltsräume gegen Bodenräume, Durchfahrten, offene
Hausflure, Garagen oder dergleichen abschließen oder an das Erdreich angrenzen. Wenn
Heizungs- und Warmwasserrohre in Außenwänden angeordnet werden, ist eine erhöhte
Wärmedämmung (> 0,55M2 - K/W) erforderlich. |
2.
Gilt auch für Nischen unter Fenstern, Fensterbrüstungen von Fensterelementen,
Fensterstürze, Rolladenkästen, Wandbereiche auf der Außenseite von Heizkörpern und
Rohrkanälen insbesondere für ausnahmsweise in Außenwänden angeordnete wasserführende
Leitungen. |
3.
Gilt auch für Wände, die Aufenthaltsräume von fremden, dauernd unbeheizten Räumen
trennen, wie abgeschlossene Hausflure, Treppenhäuser, Kellerräume, Ställe oder
Lagerräume. |
4. Gilt auch für Decken unter Räumen zwischen gedämmten Dachschrägen und
Abseitenwänden bei ausgebauten Dachgeschossen. |
5.
Gilt auch für Decken, die unter einem belüfteten Raum liegen, der nur bekriechbar oder
noch niedriger ist, sowie für Decken unter belüfteten Räumen zwischen Dachschrägen und
Abseitenwänden bei ausgebauten Dachgeschossen. |
6. Gilt auch für Decken, die Aufenthaltsräume gegen abgeschlossene,
unbeheizte Hausflure o. ä. abschließen. |
7. Gilt auch für Decken, die Aufenthaltsräume gegen Garagen (auch
beheizte), Durchfahrten (auch geschlossene) und |
8. belüftete Kriechkeller abgrenzen. |
9. Bei Fußboden- und Deckenheizungen müssen die Mindestanforderungen an den
Wärmedurchlaßwiderstand durch |
10. die Deckenkonstruktion unter- bzw. oberhalb der Ebenen der Heizfläche
eingehalten werden. |
11. Ein befriedigender Schutz gegen Wärmeableitung (ausreichende Fußwärme)
soll sichergestellt werden. |
12. Für Wärmestromverlauf von unten nach oben. |
13. Für Wärmestromverlauf von oben nach unten. |
14. Gilt für Bauteile mit hinterlüfteter Außenhaut. |
Tabelle : Wärmebedarfsausweis nach DIN 4108
Wärmebedarfsausweis nach § 12
Wärmeschutzverordnung
für ein Gebäude mit normalen Innentemperaturen
bei Nachweis nach Anlage 1 Ziffer 1 und 6 Wärmeschutzverordnung
Bezeichnung des Gebäudes oder des
Gebäudeteils............................................................................................
Ort...............77963 Schwanau Nonnenweier.................................Straße
u. Hausnummer.......Wörtelweg 14....
Gemarkung............Nonnenweier............................................................Flurstücknummer..................4575.....
I. Jahres-Heizwärmebedarf
A/V |
Maximal zulässiger
Jahres-Heizwärmebedarf |
Berechneter
Jahres-Heizwärmebedarf |
| (Wärmeübertr. Umfassungsfläche A=.......637.......................m2
Beheiztes Bauwerksvolumen
V=.......1037....................m3)
A/V=.0,61.....m-1 |
Q´Hzul =....24,47........kWh/(m2a)
oder
Q"Hzul =...76,47........kWh/(m2a) |
Q´H =......14,43....kWh/(m2a)
oder
Q"H =......45,11....kWh/(m2a) |
Hinweise zu den Grundlagen dieses Wärmebedarfsausweises
Die vorstehenden Werte des Jahres-Heizwärmebedarfs geben vorrangig
Anhaltspunkte für die vergleichende Beurteilung der energetischen Qualität von
Gebäuden. Diese Werte werden unter einheitlichen Randbedingungen ermittelt, die durch die
Wärmeschutzverordnung vorgegeben sind (z.B. meteorologische Daten, bestimmte Annahmen
Ober nutzbare interne Warmegewinne und den Luftwechsel). Insoweit, wegen des nicht
einbezogenen Wirkungsgrades der Heizungsanlage und wegen der im Einzelfall
unterschiedlichen Nutzergevvohnheiten kann der tatsächliche Heizenergieverbrauch aus dem
Jahres-Heizrmebedarf nur bedingt abgeleitet werden.
Die vorstehenden Werte des Jahres-Heizwärmebedarfs können darüber
hinaus nur dann zutreffen, wenn die Dichtheitsanforderungen und die übrigen Anforderungen
der Wärmeschutzverordnung erfüllt werden.
II. Weitere energiebezogene Merkmale
Jahres-Heizwärmebedarf (insgesamt)
QH=............15678.............. kwh/a
Darin sind berücksichtigt:
| Transmissionswärmebedarf QT=............................................19756..............kwh/a |
Nutzbare interne Wärmegewinne QI
=................................................8298..........kwh/a |
| Lüftungswärmebedarf QL=............................................17065..............kwh/a |
Nutzbare solare Wärmegewinne
x QS=......9870.............kWh/a
in QT enthalten |
| Gebäudenutzfläche nach
Wärmeschutzverordnung AN.......332.....m2 |
Anrechenbares Luftvolumen VL
= 829,6 m3 |
Lfd.
Nr. |
|
Teilfläche |
Benennung / Orientierung
der Teilflächen |
Fläche AI
[m²] |
Wärmedurchgangs-
koeffizient kI
[W/(m²K)] |
Gesamtenergie-
durchlaßgrad
[ - ] |
Faktor zur Berücksichtigung
bauteilspezif. Temperaturdifferenzen1) |
1 |
|
|
AW,Süden Holzhaus |
51 |
0,24 |
|
1,0 |
2 |
|
|
AW,WO Holzhaus |
110,2 |
0,24 |
|
1,0 |
3 |
|
|
AW,Nord Holzhaus |
42,8 |
0,24 |
|
1,0 |
4 |
AW: |
Außenwände |
AW,Süden Keller |
10 |
0,34 |
|
1,0 |
5 |
|
|
AW,WO Keller |
21,4 |
0,34 |
|
1,0 |
6 |
|
|
AW,Nord Keller |
14 |
0,34 |
|
1,0 |
7 |
|
|
AD, Dachfläche |
26,1 |
0,22 |
|
|
8 |
AD: |
Dach- und |
AD, oberste Geschoßdecke |
100 |
0,21 |
|
0,8 |
| |
|
Deckenflächen |
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
|
11 |
|
|
AG,Süden Keller im Boden |
15 |
0,35 |
|
|
12 |
AG: |
unterer Gebäudeabschluß |
AG,WO Keller im Boden |
30 |
0,35 |
|
0,5 |
13 |
|
einschl. erdberührter Flächen |
AG,Nord Keller im Boden |
15 |
0,35 |
|
|
14 |
|
|
AG,Kellerboden |
112,5 |
0,35 |
|
|
| |
ADL: |
Decken nach unten |
|
|
|
|
1,0 |
| |
|
gegen Außenluft |
|
|
|
|
|
17 |
AAB: |
abgr. Flächen zu Gebäudeteilen |
|
|
|
|
0,5 |
18 |
|
mit niedr. Innentemperatur |
|
|
|
|
|
| |
|
|
Nord |
|
|
|
|
19 |
|
|
AF, Nord |
21,74 |
1,6 |
0,72 |
1,0 |
| |
|
|
Ost/West |
|
|
|
|
20 |
AF: |
Fenster, Fenstertüren und Außentüren |
AF,Ost/West |
35,34 |
1,6 |
0,72 |
1,0 |
| |
|
|
Süd |
|
|
|
|
21 |
|
|
AF,Süd |
32,68 |
1,6 |
0,72 |
1,0 |
Bei der Ermittlung des Jahres-Heizwärmebedarf wurden
berücksichtigt:
| |
geschlossener, nicht beheizter
Glasvorbau mit Einfachverglasung / Isolier- oder Doppelverglasung / Wärmeschutzverglasung
2) bei den Flächen (lfd. Nr.):........................... |
|
mechanisch betriebene
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (mit oder ohne Wärmepumpe),
Wärmerückgewinnungsgrad der Anlage hw=...................................% |
| |
erhöhte Werte für die nutzbare
interne Wärme wegen ausschließlicher Nutzung als Büro- oder Verwaltungsgebäude |
|
mechanisch betriebene
Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung |
1) Bei geschlossenen, nicht beheizten Glasvorbauten sind für die Außenbauteile
im Bereich dieser Vorbauten auch die angesetzten Abminderungsfaktoren anzugeben
2) Nichtzutreffendes bitte streichen
| Name und Anschrift des Aufstellers |
Datum und Unterschrift |
| ................................................... |
........................................................ ........................................................ |

|