Info: Wärmeschutzverordnung
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Wienhold Blockhaus Info: Wärmeschutzverordnung

Ab dem 1.1.1995 ist der Nachweis des Wärmeschutzes nach der neuen Wärmeschutzverordnung für Neubauten zu erbringen. Dafür wurde vom Gesetzgeber der Wärmebedarfsausweis geschaffen.

Im Wärmebedarfsausweis wird der Jahresheizwärmebedarf für ein Gebäude berechnet und mit den zulässigen Werten verglichen.

Für Einfamilienhäuser kann das vereinfachte Nachweisverfahren angewendet werden. Dabei wird der Jahresheizwärmebedarf nicht ermittelt. Es werden lediglich die Wärmedurchgangskoeffizienten der einzelnen Bestandteile der Außenhülle mit den zulässigen Werten für die jeweiligen Bauteile verglichen.

Da beim vereinfachte Verfahren kein Heizwärmebedarf ermittelt wird kann das Haus auch nicht optimiert werden. Mit Hilfe einer kleinen Exceltabelle lässen sich die notwendigen Berechnungen sehr leicht durchführen. Sie können dann die Isolierung an verschieden Bauteilen (Wänden, Böden, Dächern oder Fenstern) variieren und so über den Jahresheizwärmebedarf direkt die möglichen Einsparungen ermitteln und so eine effektive Kosten- Nutzenrechnung anstellen.

Nachfolgend eine Tabelle mit den zulässigen Grenzwerten und ein Musterwärmebedarfsausweis.

 

Tabelle : Mindestwerte der Wärmedurchlaßwiderstände 1/ ? und Maximalwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten k von Bauteilen (mit Ausnahme leichter Bauteile) nach DIN 4108

Bauteile

Wärmedurchlaßwiderstand

Wärmedurchgangskoeffizient

im Mittel

an der ungünstigsten Stelle

im Mittel

an der ungünstigsten Stelle

M2K/W

W/(M2. K)

1. Außenwände 1,2

allgemein

0.55

1,39; 1,32

für kleinflächige Einzelbauteile (z. B. Pfeiler), wenn Erdgeschoßfußboden > 500 m über N N

0,47

1,56; 1,47

2. Wohnungstrennwände' und Wände zwischen fremden Arbeitsräumen

in nicht zentralbeheizten Gebäuden

0,25

1,96

in zentralbeheizten Gebäuden

0,07

3,03

3. Treppenraumwände 3

0,25

1,96

4. Wohnungstrenndecken und Decken zwischen fremden Arbeitsräumen 4,8,9

allgemein

0,35

1.64 , 1,45

in zentral beheizten Bürogebäuden

0,17

2,33; 1,96

5. Unterer Abschluß nicht unterkellerter Aufenthaltsräumen

unmittelbar an das Erdreich grenzend

0,9

0.93

über einen nicht belüfteten Hohlraum an das Erdreich grenzend

0,81

6. Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen 5,8,9

0,9

0,45

0,9

1,52

7. Kellerdecken 6,8,9

0,9

0,45

0,81

1,27

8. Decken, die Aufenthaltsräume nach unten gegen die Außenluft abgrenzen 7,8,9

1,75

1,3

0,51; 0,50

0,66; 0,65

9. Decken, die Aufenthaltsräume nach oben gegen die Außenluft abgrenzen (z. B. Steil- und Flachdächer, Decken unter Terrassen) 8

1,1

0,8

0,79

1,03

1. Dazu gehören auch Wände, die Aufenthaltsräume gegen Bodenräume, Durchfahrten, offene Hausflure, Garagen oder dergleichen abschließen oder an das Erdreich angrenzen. Wenn Heizungs- und Warmwasserrohre in Außenwänden angeordnet werden, ist eine erhöhte Wärmedämmung (> 0,55M2 - K/W) erforderlich.

2. Gilt auch für Nischen unter Fenstern, Fensterbrüstungen von Fensterelementen, Fensterstürze, Rolladenkästen, Wandbereiche auf der Außenseite von Heizkörpern und Rohrkanälen insbesondere für ausnahmsweise in Außenwänden angeordnete wasserführende Leitungen.

3. Gilt auch für Wände, die Aufenthaltsräume von fremden, dauernd unbeheizten Räumen trennen, wie abgeschlossene Hausflure, Treppenhäuser, Kellerräume, Ställe oder Lagerräume.

4. Gilt auch für Decken unter Räumen zwischen gedämmten Dachschrägen und Abseitenwänden bei ausgebauten Dachgeschossen.

5. Gilt auch für Decken, die unter einem belüfteten Raum liegen, der nur bekriechbar oder noch niedriger ist, sowie für Decken unter belüfteten Räumen zwischen Dachschrägen und Abseitenwänden bei ausgebauten Dachgeschossen.

6. Gilt auch für Decken, die Aufenthaltsräume gegen abgeschlossene, unbeheizte Hausflure o. ä. abschließen.

7. Gilt auch für Decken, die Aufenthaltsräume gegen Garagen (auch beheizte), Durchfahrten (auch geschlossene) und

8. belüftete Kriechkeller abgrenzen.

9. Bei Fußboden- und Deckenheizungen müssen die Mindestanforderungen an den Wärmedurchlaßwiderstand durch

10. die Deckenkonstruktion unter- bzw. oberhalb der Ebenen der Heizfläche eingehalten werden.

11. Ein befriedigender Schutz gegen Wärmeableitung (ausreichende Fußwärme) soll sichergestellt werden.

12. Für Wärmestromverlauf von unten nach oben.

13. Für Wärmestromverlauf von oben nach unten.

14. Gilt für Bauteile mit hinterlüfteter Außenhaut.

 

Tabelle : Wärmebedarfsausweis nach DIN 4108

Wärmebedarfsausweis nach § 12 Wärmeschutzverordnung

für ein Gebäude mit normalen Innentemperaturen

bei Nachweis nach Anlage 1 Ziffer 1 und 6 Wärmeschutzverordnung

Bezeichnung des Gebäudes oder des Gebäudeteils............................................................................................

Ort...............77963 Schwanau Nonnenweier.................................Straße u. Hausnummer.......Wörtelweg 14....

Gemarkung............Nonnenweier............................................................Flurstücknummer..................4575.....

I. Jahres-Heizwärmebedarf

A/V

Maximal zulässiger

Jahres-Heizwärmebedarf

Berechneter

Jahres-Heizwärmebedarf

(Wärmeübertr. Umfassungsfläche

A=.......637.......................m2

Beheiztes Bauwerksvolumen

V=.......1037....................m3)

A/V=.0,61.....m-1

 

Hzul =....24,47........kWh/(m2a)

oder

Q"Hzul =...76,47........kWh/(m2a)

H =......14,43....kWh/(m2a)

oder

Q"H =......45,11....kWh/(m2a)

Hinweise zu den Grundlagen dieses Wärmebedarfsausweises

Die vorstehenden Werte des Jahres-Heizwärmebedarfs geben vorrangig Anhaltspunkte für die vergleichende Beurteilung der energetischen Qualität von Gebäuden. Diese Werte werden unter einheitlichen Randbedingungen ermittelt, die durch die Wärmeschutzverordnung vorgegeben sind (z.B. meteorologische Daten, bestimmte Annahmen Ober nutzbare interne Warmegewinne und den Luftwechsel). Insoweit, wegen des nicht einbezogenen Wirkungsgrades der Heizungsanlage und wegen der im Einzelfall unterschiedlichen Nutzergevvohnheiten kann der tatsächliche Heizenergieverbrauch aus dem Jahres-Heizrmebedarf nur bedingt abgeleitet werden.

Die vorstehenden Werte des Jahres-Heizwärmebedarfs können darüber hinaus nur dann zutreffen, wenn die Dichtheitsanforderungen und die übrigen Anforderungen der Wärmeschutzverordnung erfüllt werden.

II. Weitere energiebezogene Merkmale

Jahres-Heizwärmebedarf (insgesamt)

 

QH=............15678.............. kwh/a

Darin sind berücksichtigt:

Transmissionswärmebedarf

QT=............................................19756..............kwh/a

Nutzbare interne Wärmegewinne

QI =................................................8298..........kwh/a

Lüftungswärmebedarf

QL=............................................17065..............kwh/a

Nutzbare solare Wärmegewinne

 x QS=......9870.............kWh/a  in QT enthalten

Gebäudenutzfläche

nach Wärmeschutzverordnung AN.......332.....m2

Anrechenbares Luftvolumen VL = 829,6 m3

Lfd.

Nr.

 

Teilfläche

Benennung / Orientierung

der Teilflächen

Fläche AI

[m²]

Wärmedurchgangs-
koeffizient kI

[W/(m²K)]

Gesamtenergie-
durchlaßgrad

[ - ]

Faktor zur Berücksichtigung bauteilspezif. Temperaturdifferenzen1)

1

    AW,Süden Holzhaus

51

0,24

 

1,0

2

    AW,WO Holzhaus

110,2

0,24

 

1,0

3

    AW,Nord Holzhaus

42,8

0,24

 

1,0

4

AW:

Außenwände AW,Süden Keller

10

0,34

 

1,0

5

    AW,WO Keller

21,4

0,34

 

1,0

6

    AW,Nord Keller

14

0,34

 

1,0

7

    AD, Dachfläche

26,1

0,22

   

8

AD:

Dach- und AD, oberste Geschoßdecke

100

0,21

 

0,8

    Deckenflächen          
               

11

    AG,Süden Keller im Boden

15

0,35

   

12

AG:

unterer Gebäudeabschluß AG,WO Keller im Boden

30

0,35

 

0,5

13

  einschl. erdberührter Flächen AG,Nord Keller im Boden

15

0,35

   

14

    AG,Kellerboden

112,5

0,35

   
 

ADL:

Decken nach unten        

1,0

    gegen Außenluft          

17

AAB:

abgr. Flächen zu Gebäudeteilen        

0,5

18

  mit niedr. Innentemperatur          
      Nord        

19

    AF, Nord

21,74

1,6

0,72

1,0

      Ost/West        

20

AF:

Fenster, Fenstertüren und Außentüren AF,Ost/West

35,34

1,6

0,72

1,0

      Süd        

21

    AF,Süd

32,68

1,6

0,72

1,0

 

Bei der Ermittlung des Jahres-Heizwärmebedarf wurden berücksichtigt:

 geschlossener, nicht beheizter Glasvorbau mit Einfachverglasung / Isolier- oder Doppelverglasung / Wärmeschutzverglasung 2) bei den Flächen (lfd. Nr.):...........................  mechanisch betriebene Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (mit oder ohne Wärmepumpe), Wärmerückgewinnungsgrad der Anlage hw=...................................%
 erhöhte Werte für die nutzbare interne Wärme wegen ausschließlicher Nutzung als Büro- oder Verwaltungsgebäude  mechanisch betriebene Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung

 

 

1) Bei geschlossenen, nicht beheizten Glasvorbauten sind für die Außenbauteile im Bereich dieser Vorbauten auch die angesetzten Abminderungsfaktoren anzugeben

 

2) Nichtzutreffendes bitte streichen

 

Name und Anschrift des Aufstellers Datum und Unterschrift
................................................... ........................................................

........................................................

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